Wechsel der Krankenkasse

Jeder der Pflichtversichert ist zahlt jeden Monat einen bestimmten Prozentsastz seines Einkommens als Beitrag zur gestzlichen Krankenversicherung. Jedoch setht auch (fast) jedem offen in eine günstige Kasse zu Wecheln. Hier erhalten Sie einige Infos zum Krankenkassenwechsel.

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gesetzliche Krankenversicherung Wechseln und Geld sparen


Wer nicht in die PKV will oder kann (also Pflichtversicherte) sollte regelmässig immer wieder überprüfen ob die eigene Krankenkasse nicht den Beitrag erhöht hat bzw. ob es eine Krankenkasse mit niedrigerem Beitrag gibt.

Denn durch einen Krankenkassenwechsel kann man im Schnitt 10-20 Euro pro Monat sparen. Wieviel man genau spart, hängt davon ab wie hoch der Beitragssatz der jetzigen Kranken-Kasse ist, wieviel man verdient und natürlich davon wie hoch der Satz der neuen Kasse ist.


Nachfolgend erfahren Sie was man bei einem Wechsel beachten sollte, wieviel man durch einen Wechsel sparen kann und wie man diesen unkompliziert durchführt.

Wer kann wann Wechseln?
Um die Krankenkasse wechseln zu können, muss man mindestens 18 monate bei der aktuellen Kasse krankenversichert sein. Nur wer diese Zeit Mitglied war, kann sich einen neue Kasse suchen. Des weiteren kann man wechseln, sobald die aktuelle Kasse Ihren Beitrag erhöht. Bei einem Wechsel aufgrund einer Beitragssteigerung gibt es keine Fristen. In diesem Falle kann jeder Wechseln.

Fristen beachten
Wer wechseln möchte, kann dies nur mit einer 2 monatigen Kündigungsfrist tun. Wer also Wechseln möchte muss nach der Kündigung noch zwei Monate verstreichen lassen bis er Mitglied in der neuen Kasse ist. Während dieser Frist Ist man natürlich ganz normal bei der alten Kase versichert. Beispiel: Wenn Sie zum 30.04. Ihre alte Krankenkasse kündigen, können Sie zum 1. Juli Mitglied der neuen Krankenkasse werden.

Günstige Krankenkasse finden
Erstmal gilt es festzustellen wie teuer Ihre bisherige Kasse ist. Der Beitragssatz steht meist mit auf der Lohnabrechnung. Des weiteren können Sie auch durch einen kurzen Anruf bei der Kasse den Satz in Erfahrung bringen. Nun können Sie diesen Satz mit dem anderer Krankenkassen vergleichen. Einige sehr günstige Krankenkasen finden Sie hier. Wichtig: die gewünschte Krankenkasse muss auch "offen" sein. Denn nur in Offene Kasen kann jeder Pflichtversicherte eintreten. Mit Offen ist hierbei gemeint das jeder, unabhängig von Beruf, Wohnort, Branche etc. in dieser Kasse Mitglied werden kann.






Wie läuft der Wechsel ab?
Wenn Sie eine neue Kasse gefunden haben, so müssen Sie zuerst bei Ihrer alten Kasse kündigen. Dies können Sie mit einem formlosen Schreiben. Eine Kündigung im Februar ist wirksam zum 30. April. Denn Sie müssen zwei Monate Frist verstreichen lassen bevor der engültige Krankenkassenwechsel erfolgen kann. Am besten Sie benennen in dem Kündigungsschreiben das Ende des Monats in dem Sie austreten möchten. Wenn Sie wie im obigen Beispiel im April die Kündigung schreiben und am 1. Juli Mitglied der neuen Kasse sein möchten also: "...hiermit kündige ich zum 30.6..."

Wenn Ihre schriftliche Kündigung bei der alten Kasse eingegangen ist, erhalten Sie von dieser eine Kündigungsbestätigung. Diese Bestätigung reichen Sie dann bei Ihrer neuen Krankenkasse ein. Die neue Krankenkasse schickt Ihnen daraufhin eine Mitgliedsbescheinigung. Diese Bescheinigung reichen Sie bei ihrem Arbeitgeber ein, damit dieser weiss wohin er künftig die Sozialabgaben zur Krankenversicherung abführen muss. Das wars.
Der Kassenwechsel ist nun vollzogen. Den ersparten Beitrag erhalten Sie ganz normal mit Ihrem Gehalt aufs Konto überwiesen. Oft übernimmt auch die neue Kasse das informieren des Arbeitgebers. Es emfiehlt sich jedoch zumindest beim Arbeitsgeber Bescheid zu sagen. Besser noch man gibt die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse selbst ab. Dann ist man auf der sicheren Seite. Selbstständige müssen den Wechsel nicht weitermelden, da Sie Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Person sind.






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