Die Abgeltungssteuer kommt. Wie sich diese neue Steuer auf Ihre Rente, Versicherungen und Kapitalanlagen auswirkt können Sie im nachfolgenden Artikel lesen. Denn bei vielen Produkten wirkt sich die Besteurung verschieden aus. Bei manchen mehr bei manchen weniger.
Wer schnell Geld braucht denkt oftmals über die Kündigung der Lebens oder Rentenversicherung nach.
Der bessere Weg kann aber auch der Verkauf der Lebensversicherung sein.
Um im Alter gut Leben zu können muss fast jeder Vorsorgen. Wichtig hierbei sind die Chance auf hohe Renditen und steuerliche Aspekte.
Mit die besten Möglichkeiten dafür sind
staatlich geförderte Verträge:
Riester Rente
Rürup Rente
Ab dem 1. Januar 2009 wird die Abgeltungssteuer erhoben. Ab dann werden auf Kursgewinne,
Zinsen, Dividenden sowie Zahlungen
aus Versicherungsverträgen (wie z.B. Renten) 25% Steuern fällig. Solidaritätszuschlag und
Kirchensteuer kommen noch obendrauf.
Macht zusammen 28% die man ab dann auf diese sogenannten Kapitalerträge zahlen muss.
Gleichzeitig wird der Sparerfreibetrag abgeschafft. Dieser heisst nun Sparerpauschbetrag und beträgt 801 Euro pro Jahr.
Er beinhaltet den Sparer-Freibetrag und den Werbungskosten-Pauschbetrag.
Hierbei handelt es sich um eine Quellensteuer. Die Steuer wird dann fällig, wenn die Erträge entstehen.
Das zuständige Kreditinstitut (z.B. Ihre Bank oder Investmentgesellschaft) führt
die Steuer direkt ans zuständige Finanzamt ab. Dies soll unter anderem der Vereinfachung des Steuerrechts dienen.
Welche Finanzprodukte nicht betroffen sind
Finanzprodukte die von
dieser Steuer überhaupt nicht betroffen sind, sind Kredite, Autoversicherungen,
Immobilien, Haftpflichtversicherungen
und Hausratversicherungen sowie
Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Die Steuer wirkt sich auf alle Finanzprodukte aus, die als Geldanlage dienen und Erträge erwirtschaften.
Welche Personen es besonders trifft
Jeden. Die Steuer gilt für Superreiche genauso wie für Superarme. Aber beide Extreme können auch davon profitieren.
Spitzenverdiener mussten alle Kapitalerträge über dem Sparerfreibetrag bisher mit Ihrem persönlichen Steuersatz
(bis zu 45%) versteuern.
Dies reduziert sich nun auf 25%. Festverzinste Geldanlagen gewinnen für diese Personengruppe also an Attraktivität.
Geringverdiener hingegen profitieren dann, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Denn die
Abgeltungssteuer greift nur dann, wenn der persönliche Steuersatz über 25% liegt. Alle diejenigen, deren
Einkommenssteuersatz darunter liegt, können sich am Ende des Jahres mit der Steuererklärung wieder
etwas zurückholen weil
Sie alle Kapitalerträge nur mit Ihrem niedrigeren Steuersatz versteuern müssen.
Das gilt natürlich nur
für Erträge die über dem Sparerpauschbetrag liegen. Leider kommen In der Praxis die Geringstverdiener darüber
oft sowieso nicht hinaus.
Dies bedeutet, das sich für die Ärmeren zwar nichts ändert, die Reichen aber durch die
Einführung dieser Steuer profitieren können
wenn Sie Ihre Anlagen auf festverzinste Geldanlagen umschichten. Zwar wird die Rendite der Reichen dadurch sinken,
aber die ärmeren Menschen in Deutschland haben mal wieder keine Möglichkeit von den
Änderungen dieser Steuerreform zu profitieren.
Wie sich die Steuer auf Ihre Kapitalanlage auswirkt:
Aktien
Auf Dividendenausschüttungen aus einer Aktienanlage wird die volle Steuer fällig. Bis zum 31.12.2008 sind Kursgewinne steuerfrei
solange man die Aktien vor dem Verkauf mindestens 1 Jahr lang besessen hat. Verkauft man seine Wertpapiere also
erst nach einem Jahr muss man vom Gewinn nichts versteuern. Dieses eine Jahr nennt man Spekulationsfrist.
Diese fällt mit
Erhebung der Abgeltungs-Steuer weg. Von Kursgewinnen (also Gewinne die man mit Kauf und Verkauf von
Wertpapieren macht)
müssen immer 25% ans Finanzamt abgeführt werden.
Wer also noch Steuerfrei mit Aktien handeln möchte, der sollte bis zum 31.12.08 die Papiere gelauft haben.
Denn dann fallen bei der Veräusserung keine Steuern an. Für alles was danach geordert wird, werden beim Verkauf steuern fällig.
Ähnlich verhält es sich bei Investmentfonds.
Investmentsfonds
Egal ob thesaurisierend oder ausschüttend. Fonds unterliegen ebenfalls dieser Steuer.
Ausgenommen von der neuen Steuer sind geschlossene
Immobilienfonds. Für alle anderen Fonds wird die Steuer, genauso wie bei Aktien (siehe Artikel oben) fällig.
Dies gilt für Gewinne die man mit dem Verkauf von Fondsanteilen macht genauso wie für Ausschüttungen die man aus
Fonds erhält.
Rentenversicherungen und Lebensversicherungen
Diese Kapitalanlagen könnten die Gewinner dieser Steuerreform werden.
Auch auf die Erträge die man mit diesen Produkten realisiert wird die Abgeltungssteuer fällig.
Wenn der Versicherungsvertrag jedoch mindestens 12 Jahre bespart wurde und der Versicherte mindestens 60 Jahre
bei Kapitalauszahlung ist, wird nur noch die Hälfte fällig (also 12,5% Steuer).
Riester Rente und Rürup Rente
Auch diese Altersvorsorgen schneiden auch nach Einführung der Abgeltungssteuer gut ab. Grund:
Sie sind nachgelagert besteuert.
Dies bedeutet das in der Ansparphase alle Einzahlungen steuerfrei sind und
Steuern erst fällig werden sobald die Rente
fällig wird. Die 25% Abgeltungs-Steuer werden aber immer nur dann fällig, wenn der persönliche Steuersatz
des Steuerpflichtigen darüber liegt. Bei vielen Rentnern ist dies nicht der Fall. Alle deren Einkommenssteuersatz
also unter 25 Prozent liegt, müssen von der Rente, die Sie aus solche einer Altersvorsorge erhalten weniger versteuern.
Hinzu kommt, das man während der Beitragspahse quasi eine Steuerstundung bekommt (weil steuerfrei Beiträge). Dies hat
zu Folge, das sich das angesparte besser vermehren kann und der Zinseszinseffekt besser wirken kann. Sprich: optimale Rendite.
Zertifikate
Hier haben wir es mit einem sonderfall zu tun. Grundsätzlich gilt: Wer Zertifikate erst nach dem 30. Juni 2009 verkauft
muss für den Gewinn Abgeltungssteuer zahlen. Die alte 1 Jahres regelung (Gewinn nach einem Jahr
Wertpapierbesitz steuerfrei) gilt nur noch, wenn man das Zertifikat vor dem 14. März 2007 gekauft hat.
Bundesschatzbriefe
Von den Schatzbriefen bietet das Bundesministerium für Finanzen zwei Varianten an. Typ A zahlt die Zinsen jährlich aus.
Typ B zahlt die Zinsen erste am Ende der LAufzeit. Auf beide Papiere wird die neue Steuer fällig.
Jedoch kann man mit Papieren vom Typ B die Steuerlast in die Zukunft verschieben, da die Abgeltungssteuer erst
am Laufzeitende fällig wird.
So kann man die Zinsen für sich arbeiten lassen und vom Zinseszinseffekt profitieren.
Sparbücher, Festgeld und Anleihen
Diese Geldanlagen zählen zu den Gewinnern. Bisher wurden auf die Zinsen jedesmal 30% Zinsabschlagssteuer fällig.
Nach Einführung der Abgeltungssteuer sind es nur noch 25%.
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