Auch als Basisrente bezeichnet, bietet die Rüruprente die Möglichkeit die Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung steuerlich Geltend zu machen und ist somit die optimale Wahl für Selbstständige und Frieberufler zur privaten Altersvorsorge.
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Die Rürup Rente ist eine Kapitalgedeckte Rentenversicherung. Die Beiträge zu dieser Rentenversicherung können
Als Sonderausgaben geltend gemacht werden (daher kann man die rürup-ente auch als staatlich gefördert ansehen).
Durch diese Steuerbegünstigung finanziert der Staat einen Teil der Beiträge zur Rürup Rente.
Dieser Steuervorteil macht diese Art der Rentenpolice vor allem für Selbstständige emfehlenswert. Denn diese Personengruppe hat keine Möglichkeit eine der anderen alternativen der privaten und staatlich bezuschussten Altersvorsorge (wie z.B. die Riester Rente) zu nutzen. Die betriebliche Altersvorsorge bleibt ebenfalls ausgeschlossen (da Selbstständig).
Wenn ein Freiberufler oder Selbstständiger also eine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung möchte, so bleibt ihm nicht viel mehr, als eine Rürup Rentenversicherung zu wählen.
Eine weiterer Vorteil dieser Rentenversicherung ist, das Sie im Falle der Arbeitslosigkeit bei Hartz IV nicht angegriffen wird und bestehen bleiben darf. Dies liegt darin begründet, das ein Rürup-Vertrag nicht vor Rentenbeginn aufgelös/gekündigt werden kann. Dies darf auch nicht das Arbeitsamt. Daher ist ein Rürup Vertrag zur Altersvorsorge bei Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) nicht zu berücksichtigen.
Ebenso ist ein Rürup Vertrag unpfändbar während der Ansparphase. Somit ist diese Art der privaten Altersvorsorge sehr gut abgesichert gegen eigene und fremde Eingriffe.
Nachteil der Basis-Rente: Durch das Alterseinkünftegesetz wird eine Besteuerung bei Rentenbezug fällig. Die Rente die man mal erhält wenn aufgehört wird mit dem arbeiten, muss versteuert werden. Wie hoch die Besteuerung ist, hängt davon ab wann man in Rente geht.
Wer bis einschliesslich 2005 in Rente geht muss von der Rürup-Rente die Hälfte versteuern.
Vom Jahr 2005 an bis zum Jahr 2020 steigt der steurpflichtige Anteil der Rente pro Jahr um 2% an.
Vom Jahr 2021 bis zum Jahre 2040 steigt der steuerpflichtige Anteil um 1% pro Jahr.
Alle rentenzahlungen die man ab 2040 erhält müssen voll versteuert werden.
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Für viele Unternehmer ist die Rürup-Rente oder Basisrente als ergänzende Altersvorsorge möglich.
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