Auch ohne staatliche Förderung kann man Geld fürs Alter Anlegen. Diverse Variante zum dazu werden im Artikel "Geld anlegen" vorgestellt.
Nicht immer nötig aber Doch wird er oft in Anspruch genommen. Der Ratenkredit. Wenn man schon auf Pump lauft, dann sollte man wissen wie man dabei günstig wegkommt. Mehr dazu im Artikel Ratenkredite im Fokus
Wohn-Riester heißt eigentlich Eigenheimrente.
Sie soll Sparern ermöglichen, mehr Geld aus Ihrer Riester-Rente in Wohneigentum zu investieren. Konkret bedeutet dies: Das bisher mit der Riester-Rente angesparte Geld kann komplett oder zum Teil für die Finanzierung einer Immobilie verwendet werden. Und bei neuen Verträgen kann man die Riester-Förderung direkt in die Tilgung eines Kredits für die angeschaffte Immobilie fließen lassen.
Folgende Varianten für die Verwendung des Riester-Kapitals gibt es:
- Kauf bzw. Bau eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder einer Genossenschaftswohnung.
- Tilgung eines Immobilienkredits.
- Erwerb von Anteilen an einem Altenheim oder einer Baugenossenschaft bzw. eines lebenslangen Wohnrechts.
- Entschuldung einer Immobile.
Experten rechnen im Herbst mit speziellen Wohn-Riester-Angeboten von Versicherungen, Banken, Bausparkassen und Baugenossenschaften. Mit der neuen Art Bausparvertrag wird es dann neben Riester-Rente, -Fonds und -Banksparplänen vier Riester-Produkte geben.
Wer kann gefördert werden?
Die wichtigste Voraussetzung: Man muss die Immobilie, die sich in Deutschland befindet, selbst bewohnen, also als Hauptwohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt nutzen. Die Förderung ist allerdings auf eine Immobilie beschränkt. Für ein selbstgenutztes Zweithaus darf das Wohn-Riester-Kapital ebenso wenig verwendet werden wie für ein Mehrfamilienhaus.
In den Genuss der Förderung kann kommen, wer bereits in einen Riester-Vertrag einzahlt oder einen neuen abschließt, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und darüber hinaus eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
- Gesetzlich rentenversichert.
- In der Alterssicherung für Landwirte pflichtversichert.
- Beamtet bzw. Bezieher von Amtsbezügen.
- Arbeitssuchender, der nicht auf ALG II angewiesen ist (ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit).
- Erzieher von Kindern während der rentenrechtlich zu berücksichtigenden Zeiten.
- Bezug von Erwerbsunfähigkeits- bzw. Erwerbsminderungsrente.
Ausnahmen: Wenn nur ein Partner uneingeschränkt gefördert werden kann, ist der andere lediglich "mittelbar förderberechtigt". Nicht gefördert werden Selbständige und Angehörige von Berufsgruppen, die eigene Versorgungswerke haben, wie zum Beispiel Ärzte oder Architekten.
Kaufen oder bauen
Bauwillige, die bereits in eine andere Riester-Sparform eingezahlt haben, können dieses Kapital jetzt oder später für den Kauf einer Immobilie entnehmen. Das verwendete Geld muss nicht mehr wie bisher spätestens zwei Jahre nach der Entnahme bis zum Renteneintritt zurückgezahlt werden. Wenn nur ein Teil des Geldes aus dem
Riester-Vertrag verwendet werden soll, müssen mindestens 25 Prozent des angesparten Kapitals unberührt bleiben.
Tilgen
Das war bisher nicht möglich: Bereits mit einem Riester-Rentenvertrag angespartes Kapital darf jetzt auch für die Tilgung von Immobilienkrediten verwendet werden. Die staatliche Förderung fließt direkt in das Darlehen. Der Staat beteiligt sich sozusagen mit der Zulage bei der Tilgung. Theoretisch könnten auch bestehende Darlehen mit
Wohn-Riester gefördert werden. Allerdings müsste die Immobilie nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden oder fertiggestellt sein.
Die Variante Tilgung ist nach Ansicht der Experten besonders lukrativ. Sie haben ausgerechnet, dass eine Familie mit einem Jahreseinkommen in Höhe von 50.000 Euro und zwei Kindern, von denen eines vor und eines nach dem 1. Januar 2008 geboren ist, insgesamt etwa 16.000 Euro vom Staat bekommt, wenn sie mit Hilfe der Wohn-Riester-Förderung ein Darlehen in Höhe von 40.000 Euro abzahlt. Das sind zirka 40 Prozent.
Für die meisten erst ab 2010 wirksam
Die meisten Riester-Sparer können über das gesamte Kapital aus ihrer bestehenden Riester-Rente vorerst noch nicht verfügen. Zwar findet das Eigenheimrentengesetz rückwirkend zum 1. Januar 2008 Anwendung. Allerdings kommen die Bau- oder Kaufwilligen in diesem und im nächsten Jahr nur dann an das Geld, wenn es mindestens 10.000 Euro beträgt. Diese Summe können selbst Sparer, die seit Einführung der Riester-Rente 2002 einzahlen, kaum angespart haben. Die meisten von ihnen können also erst ab 2010 zugreifen. Diese Übergangsfrist hat die Versicherungs- und Investmentbranchen durchgesetzt, weil sie befürchteten, dass Bauwillige Hals über Kopf ihrer Riester-Konten leeren.
Es gibt so viel Geld wie bei jeder Riester-Rente
Die Förderung durch den Staat ist genauso hoch wie bei der herkömmlichen Riester-Rente, nämlich mit 154 Euro pro Jahr. Hinzu kommen 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren ist, bzw. 300 Euro für ab 2008 geborene Kinder. Einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro erhalten Berufseinsteiger, die nicht älter als 25 Jahre sind, beim Abschluss eines Riester-Vertrages. (Link zur Riester-Rente?)
Steuern zahlen? Ja, aber…
Wie bei allen anderen Riester-Sparformen auch bleibt das Kapital während der Sparphase steuerfrei. Erst bei der Auszahlung greift der Fiskus zu, und zwar mit dem individuellen Steuersatz des Sparers. Wenn der Sparer die Steuerschuld auf einen Schlag begleicht, bekommt er einen Rabatt in Höhe von 30 Prozent. Das heißt, dass lediglich 70 Prozent des geförderten Kapitals besteuert wird. Alternativ dazu kann er die Steuern bis zum 85. Lebensjahr abbezahlen, dann aber 100 Prozent.
Pro und Kontra
Über die so genannte nachgelagerte Besteuerung streiten sich die Experten. Die Befürworter weisen darauf hin, dass auf diese Weise lediglich das Kapital auf dem Wohnförderkonto vom Fiskus erfasst wird, obwohl der tatsächliche Wert der Immobilie weitaus höher ist. Kritiker warnen, dass die Wohn-Riester-Sparer im Alter auf einen Schlag eine hohe Steuerlast bewältigen müssen, was viele finanziell überfordern könnte. Und die Alternative, die Steuerschuld abzustottern, lehnen die Skeptiker als "zu bürokratisch" ab.
Darüber hinaus kritisieren Verbraucherschützer die von der Wirtschaft angekündigten Kombinationsmöglichkeiten aus tilgungsfreiem Darlehen und Bausparvertrag als unwirtschaftlich. Bei dieser Variante tilgt der Sparer nicht direkt, sondern zahlt in den Bausparvertrag ein, der dann bei Fälligkeit das Darlehen ablöst. Es mache aber keinen Sinn, so der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., parallel zu einem Kredit zu sparen, weil der Kreditzins in der Regel höher als der Sparzins sei. Wenn die Finanzierung in den ersten Jahren scheitere, führe der Umweg über den Bausparvertrag zu einer höheren Restschuld. Deshalb fordern die Verbraucherschützer, dass bei solchen
Kombi-Produkten der Gesamteffektivzins angegeben wird, damit der Sparer erfährt, wie hoch seine tatsächliche Belastung wäre.
Immobilie verkaufen?
Die mit Wohn-Riester geförderte Immobilie darf natürlich verkauft werden. Nicht einmal die Zulagen müssen zurückgezahlt werden, wenn von dem Teil des Kauferlöses, der der Höhe des geförderten Kapitals entspricht, wieder in eine Immobilie oder in eine neue Riesterförderung investiert wird. Konkret: Waren auf dem Wohnförderkonto 12.000 Euro, muss dieser Betrag vom Verkaufserlös abgezweigt und erneut in einen Riester-Vertrag investiert werden.
Was man sonst noch wissen sollte
Ein altersgerechter Umbau eines Hauses bzw. einer Wohnung kann nicht mit
Wohn-Riester gefördert werden.
Wenn der Sparer arbeitslos wird, kann der Vertrag ruhend gestellt werden. Die Förderung geht ihm aber nicht verloren.
Bei der Förderung des Kaufs von Anteilen an Baugenossenschaften muss nicht sofort eine Wohnung bezogen werden. Entscheidend ist, dass der Sparer im Alter in einer solchen mietgünstig leben kann.
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