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Krankenversicherung privat und gesetzlich

Das Gesundheitsystem befindet sich samt private Versicherung im Umbruch. Durch die Reform des Gesundheitswesens ergeben sich in Zukunft Veränderungen in der privaten Krankenversicherung für Versicherte, sowie auch für die Versicherungsunternehmen, Apotheken, Ärzte und Krankenhäuser. Nachfolgende Seite liefert zu ausgewählten Fragen die Antworten und informiert darüber welche Veränderungen wann wirksam werden und welche Auswirkungen dies für die Versicherten hat.





Kann man in Zukunft von den privaten Versicherungen abgelehnt werden?
Nein. Ab 1.1.2009 gilt: Jeder der sich Aufgrund seines Einkommmens oder seines Berufstatus privat Krankenversichern darf, muss von den privaten Versicherungsuntenhmen Im Basistarif versichert werden. Zwar kann vom Versicherer aus der Zugang zu anderen Tarifen mit besseren Leistungen verwehrt werden. Im Basistarif jedoch, muss jeder aufgenommen werden, der das Recht auf die private Krankenversicherung hat.


Ich habe eine Menge Vorerkrankungen und muss mich privat Krankenversichern, da ich nicht mehr im System der gesetzlichen Krankenversicherung bin. Bisher waren alle privaten Tarife zu teuer oder ich wurde abgelehnt. Gibt es trotzdem Möglichkeiten sich privat bezahlbar Krankenzuversichern?
Ja. Der Basistarif der privaten Krankenversicherung (diesen gibt es ab dem 1.1.2009) wird ohne Risikozuschläge kalkuliert. Dies bedeutet: Auch wenn ein Versicherter bereits gesundheitliche Probleme/Vorerkrankungen hat, wird dieser Tarif nicht teurer als für einen Gleichaltrigen Menschen der Kerngesund ist. Ablehung durch den Versicherer gibt es für diesen Tarif nicht. Die Versicherung muss im Basistarif jeden Versichern, der dem System der privaten Krankenversicherung zuzuordnen ist. Aber: Die privaten Versicherer dürfen das Beitragsniveau für den Basistarif ausreizen bis auf den Hächstsatz der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die meisten Versicherer reizen diese Möglichkeit voll aus: So kostet der Basistarif oft um die 500 Euro pro Monat. Man kann


Werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung steigen?
Gesellschaften die private Krankenversicherungen verkaufen rechnen mit einem Anstieg der Beiträge. Denn zeitgleich mit der Einführung eines sogenannten neuen Basistarifes zum 01.01.2009 ist jede Versicherungsgesellschaft verpflichtet jeden Versicherten der bereits privat versichert war und jeden Nichtversicherten der dem PKV-System zuzuordnen ist, ohne Risikozuschläge aufzunehmen und im Basistarif zu versichern. Dies erhöht die Kosten für die Versicherungsgesellschaften, was höchstwahrscheinlich zu steigenden Beiträgen führen wird. Denn ohne die Möglichkeit der Risikozuschläge müssen auch teure Patienten zu einem günstigeren Beitrag versichert werden. Um dies auszugleichen müssen die entstehenden Kosten von anderen Tarifen der Versicherung mitgetragen werden. Allerdings zeigt die Praxis das der Basistarif derzeit teurer ist als so mancher Normaltarif in der PKV.





Wer kann von der gesetzlichen in die private Wechseln? Welche Bedingungen müssen efüllt sein?
Personen die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind müssen ein Einkommen vorweisen können das in drei aufeinander folgenden Jahren die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat und diese auch bei Beginn des nächsten Kalenderjahres übersteigt. Wechseln kann daher jeder, dessen Einkommen drei Jahre über der Jahres-Entgeltgrenze lag und auch im kommenden Jahr darüber liegen wird.
Selbstständige und Beamte müssen diese Bemessungsgrenzen nicht beachten. Sie können unabhängig von der Einkommenshöhe in die PKV eintreten.


Wird es für mich als privat Versicherter künftig einfacher den Versicherungsanbieter zu wechseln?
Ja. Bisher war der Wechsel von einer privaten Krankenversicherung in den Tarif eines anderen Anbieters äusserst schwierig, da die Altersrückstellungen, die man sich als Versicherter über Jahre hinweg aufgebaut hatte Nicht zum neuen Versicherer übertragen werden durften. Die Altersrückstellungen sind jedoch notwendig sind, und müssen bei einem neuen Versicherungsanbieter von Null an aufgebaut werden. Das wirkt sich auf den zu enrichtenden Beitrag aus. Daher war und ist ein Wechsel zwischen privaten Krankenversicherungen zwar möglich, für den einzelnen jedoch kaum bezahlbar.

Dies ändert sich ab dem 1.1.2009. Ab diesem Datum dürfen die Altersrückstellungen in Umfang des Basistarifes bei einem Versicherungswechsel mit zum neuen Anbieter übertragen werden. Beim neuen Versicherungsanbieter sind also bereits Alters-Rückstellungen vorhanden, dies senkt den Beitrag bei einem Anbieterwechsel bzw. lässt Ihn nicht so stark ansteigen. Dies gilt jedoch nur wenn man in den Basistarif des neuen Versicherers wechselt. Wenn nicht in den Basistarif des anderen Versicherers gewechselt wird, gehen die Altersrückstellungen wie bisher verloren,





Kann mich ein Versicherungsunternehmen ablehnen?
Nein. Ab 1.1.2009 besteht ein sogenannter Kontrahierungszwang. Dies bedeutet das Personen, die der PKV zuzuordnen sind (z.B. Selbstständige, Freiberufler) und bisher von den Versicherern abgelehnt wurden nun aufgenommen werden müssen. Die privaten Versicherer müssen nun jeden, der dem System der privaten Krankenversicherung zuzuordnen ist (also jeder der nicht Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung ist) in den Basistarif aufnehmen. Auch wenn diese Person bisher abgelehnt wurde (z.B. Aufgrund Vorerkrankungen etc.). Es gilt dann die Pflicht zur Versicherung. Nichtversicherte Personen die zuletzt in der PKV versichert waren, erhalten ebenfalls ein Rückkehrrecht in den Basistarif.


Ich bin privat Versichert. Ändert sich mein bestehender Vertrag?
Nein. Die bisher abgeschlossenen Verträge bleiben unberührt und unterliegen dem Vertragsrecht. Sie können sich auf die gleichen Konditionen und Leistungen verlassen wie bisher.



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