Die besteuerung einer privaten Renten-Versicherung nach dem Ertragsanteil wird hier kurz erläutert und mit einem Beispiel verdeutlicht. Die nachgelagerte Besteuerung bietet bei diser Art Versichedrungspolice Vorteile. Auch wenn man keine Zulagen vom Staat erhält.
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Alle Rentenversicherungen die nicht staatlich gefördert werden (wie z.B. Riester Rente
oder Rürup Verträge)
bieten einen anderen Vorteil. Denn die Rente die man im Alter aus diesen Versicherungen ausgezahlt bekommt, wird
nur in höhe des Ertragsanteils besteuert.
Diese Besteuerung greift bei allen privaten Rentenversicherungen die nicht nach dem Altersvermögensgesetz gefördert
werden sowie für die staatliche Rentenversicherung. Denn am 01. Januar 2005 trat das Alterseinkünftegesetz
(Gesetz zur Neuordnung der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen) in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt wird
die Altersrente privater Rentenversicherungen geringer besteuert als bisher.
Grundlegend gilt: Je früher man die Leistungen der privaten Rentenversicherung in Anspruch nimmt
(sich also seine Rente auszahlen lässt)
umso höher ist der Prozentsatz den man davon versteuern muss. Diese besteuerung des Ertragsanteils ist nach
dem Alter des Rentners bei Rentenbeginn geregelt.
Geht man z.B. mit 60 Jahren in Rente so muss man 22% des Ertragsanteils versteuern (vor dem 1.1.05 waren dies 32%).
Wer hingegen erst nach 65 Lebensjahren in den Ruhestand übergeht muss lediglich noch 18% des Ertrags-anteils
versteuern (vorher 27%).
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Was ist denn nun eigentlich der Ertragsanteil eine privaten Rentenversicherung?
Als Ertragsanteil bezeichnet man den Wert eines Versicherungsvertrages der höher als die eingezahlten Beiträge ist.
Wenn Sie in eine Versicherung Beiträge einzahlen, so werden diese vom Versicherer am Markt angelegt und damit Redniten erwirtschaftet. Daher erhalten Sie auf
die eingezahlten Beiträge z.B. auch Zinsen und Überschüsse. Genau diese Zinsen und Überschüsse bezeichnet man als Ertragsanteil.
Demnach zählt hierzu alles, was man nicht selbst eingezhalt hat, aber bei auslaufen des Versicherungsvertrages einmal ausgezahlt bekommt.
Beispiel:
eingezahlte Beiträge für 40 Jahre: 20000 ,- Euro
Zinsen und Überschüsse nach 40 Jahren: 4000 ,- Euro
Vertragswert der Versicherung nach 40 Jahren: 24000 , - Euro
Der Ertragsanteil wären in diesem Falle 4000 Euro.
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