Laut dem Weltraumvertrag dürfen Staaten keinen Anspruch auf Mondland erheben.
Allerdings ist in diesem Dokument ausschliesslich von Staaten
die Rede. Also könnte theoretisch ein Privatmann Anspruch auf Teile des Mondes erheben.
Allerdings ist laut 1984 in Kraft getretenem "Agreement Governing the Activities of States
on the Moon and Other Celestial Bodies" der Anspruch darauf ausgeschlossen worden.
Ein Amerikaner namens "Hope" meldete 1980 trotzdem Ansprüche an Teilen des Mondes
beim seinem Grundstücksamt an. Da in der (nach amerikanischem Recht) Frist von
acht Jahren niemand Widerspruch einlegte ist dieser Mann der Meinung das er Eigentümer
dieses Landes ist und daran Anteile verkaufen kann.
Die meisten Anbieter von Mondgrundstücken geben in den Beschreibungen Ihrer Websites an,
von diesem Mann Mondland erworben zu haben um dieses nun an Ihre Endkunden weiterzuverkaufen.
Allerdings ist es fraglich ob ein Richter diesen Anspruch anerkennen würde.
Derzeit liegt hierüber noch kein richterliches Urteil vor.
Wem dies Egal ist oder wenn jemand einfach nur eine lustige Geschenk-überraschung auf
Lager haben will, dem wird obige Thematik egal sein.
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