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Schuldverschreibungen sind schuldrechtliche Wertpapiere. Häufig werden sie auch als
Anleihen, Renten, Bonds oder als Obligationen bezeichnet. Manchmal wird auch der Ausdruck
„festverzinsliche Wertpapiere“ verwendet, da bei den meisten Schuldverschreibungen der Zins für die
gesamte Laufzeit festgeschrieben ist. Wobei dies nicht ganz richtig ist, da es mittlerweile auch
Schuldverschreibungen gibt, die mit einem variablen Zins (auch als Floating-Rate-Note oder
variabel verzinsliche Wertpapiere bezeichnet) ausgestattet sind.
Da es sich bei dieser Art von Wertpapieren (egal ob fest oder variabel verzinst) um eine Art Darlehen handelt, wird der Anleger nicht zum Miteigentümer, wie es bei Aktien der Fall ist, sondern zum Gläubiger. Deshalb werden diese Papiere auch als
Gläubigerpapiere bezeichnet. Der jeweilige Aussteller (auch als Emittent bezeichnet) wird zum Schuldner.
Schuldverschreibungen funktionieren so, dass der Aussteller (also der Schuldner) festlegt, wie viel Kapital er benötigt. Danach teilt er die Kreditsumme in kleine Beträge und stellt darüber eine Urkunde aus.
In dieser Urkunde (wird auch als Mantel bezeichnet) sind die Rechte und
Pflichten der beiden Parteien (Gläubiger und Schuldner) verbrieft. Im wesentlichen ist die Schuldsumme, die Höhe des jährlichen Zinssatzes, Bedingungen der
Zinszahlungen, sowie der Rückzahlungszeitpunkt festgelegt.
Die Schuldsumme, die auf der Urkunde aufgedruckt ist, wird auch als Nennwert bzw. Nominalwert bezeichnet.
Der Zinssatz wird meist als Nominalzinssatz bezeichnet, da es sich bei diesem um einen Prozentsatz handelt, der auf den Nominalwert bezogen ist. Der Zins, den der Schuldner dem jeweiligen Gläubiger bezahlt, wird deshalb auch als Nominalzins bezeichnet.
Da der Gläubiger für die ausgeliehene Schuldsumme Zinsen vom Schuldner bekommt, ist an der Urkunde ein Bogen mit Zinsscheinen (auch als Kupon bezeichnet) und ein Erneuerungsschein (mit diesem wird, sofern die Zinsscheine aufgebraucht sind, ein neuer Bogen mit Zinsscheinen angefordert) angeheftet.
Nachdem der Schuldner dies erledigt hat, sucht er sich ein Kreditinstitut, welches bereit ist, diese Urkunden an seine Kunden zu verkaufen. Das eingenommene Geld reicht das Kreditinstitut an den Schuldner weiter und erhält dafür eine Vergütung.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass eine Bank vom Schuldner gleich mehrere Urkunden kauft und diese ihrerseits an ihre Kunden weiterverkauft. Dies wird als
Tenderverfahren bezeichnet.
Der Anleger der diese Urkunde gekauft hat, trennt an bestimmten Stichtagen den jeweiligen Zinsschein von der Urkunde ab und bekommt im Gegenzug die Zinsen ausbezahlt.
Ist das Ende der Laufzeit erreicht, gibt der Gläubiger die Urkunde wieder zurück und erhält dafür die Schuldsumme (Nennwert) vom Schuldner zurück.
Heutzutage wird dies allerdings kaum vom jeweiligen Anleger selbst durchgeführt, sondern überlässt dies einer Bank, bei der er ein Wertpapier-Depot unterhält. Dafür muss er allerdings eine Gebühr (Depotgebühr) bezahlen. Als Gegenleistung übernimmt die Bank die Aufbewahrung der Urkunden und kümmert sich um die Entgegennahme der Zinsen und des Kapitals (am Ende der Laufzeit).
Des Weiteren ist es auch so, dass die Schuldner häufig keine effektiven Stücke mehr ausgeben, da die Herstellung solcher, mit sehr viel Aufwand und Kosten verbunden ist. Stattdessen erfolgt die gesamte Abwicklung ähnlich einem Bankkonto mit Buchungen und Kontoauszügen. Experten sprechen in diesem Fall von einer Girosammel-verwahrung.
Es stellt sich nun die Frage, wer überhaupt solche Schuldverschreibungen ausgibt ? Dies ist eigentlich ganz einfach. Es gibt vier große Gruppen von Ausstellern, die Schuldverschreibungen auf den deutschen Markt bringen:
Öffentliche Haushalte
Kreditinstitute
Unternehmen (spielen aber eine untergeordnete Rolle)
Ausländische Aussteller
Wie heißen z.B. die einzelnen Schuldverschreibungen, die vom Bund ausgegeben werden ?
Nach welchen Kriterien richtet sich die Höhe des Zinssatzes ?
Mit welchem Zinssatz (Nominalzinssatz) die Papiere auf den Markt kommen, hängt von folgenden Kriterien ab:
aktuelles Zinsniveau des Kapitalmarktes
erwartetes Zinsniveau des Kapitalmarktes
Laufzeit der Anlage
Bonität des Emittenten (je höher die Bonität desto niedriger der Zinssatz)
Befindet sich der Kapitalmarkt in einer Niedrigzinsphase, werden keine Hochzins-Schuldverschreibungen auf
den Markt gebracht und umgekehrt kommen in einer
Hochzinsphase keine Niedrigzins-Schuldverschreibungen auf den Markt.
Deshalb sollte ein Anleger bei seiner Anlageentscheidung darauf achten, dass er bei einer Niedrigzinsphase nur
Papiere kauft, die eine kurze Laufzeit haben und in einer Hochzinsphase nur Papiere kauft, die eine lange
Laufzeit haben.
Achtung: Es kann passieren, dass einem Anleger Papiere angeboten werden, die mit einem hohen
Zinssatz ausgestattet sind, obwohl sich der Kapitalmarkt in einer Niedrigzinsphase befindet. Es könnte sich
dabei um einen Emittenten handeln, der dringend Geld benötigt und dessen Zahlungsfähigkeit (Bonität) nicht
ausreichend ist. Dieser bietet deshalb wesentlich höhere Zinsen als derzeit auf dem Kapitalmarkt üblich sind,
um die Anleger damit zu locken.
Als Orientierungshilfe für die Höhe des Zinssatzes der angebotenen Schuldverschreibung, können die
Bundeswertpapiere herangezogen werden. Ist die angebotene Schuldver-schreibung mit einem Zinssatz ausgestattet,
der mehr als 0,5% über dem Zinssatz derzeitiger Bundeswertpapiere liegt, sollten die Ursachen dafür hinterfragt
werden. Gönnerhaftigkeit des Emittenten ist es sicherlich nicht, was ihn dazu bewegt, höhere Zinsen anzubieten.
Als Gradmesser für das aktuelle Zinsniveau kann aber auch die Umlaufrendite zu Hilfe genommen
werden. Diese zeigt, welche Renditen die umlaufenden
Schuldverschreibungen zur Zeit erzielen. Es handelt sich hierbei also um einen Durchschnittswert.
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