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Optionsscheine (auch als Warrants bezeichnet) sind, genau wie Aktien und Schuldverschreibungen,
Wertpapiere, die an der Börse gehandelt werden. Allerdings wird der Anleger bei einem Optionsschein nicht zum Miteigentümer wie z.B. bei Aktien oder zum Gläubiger wie bei Schuldverschreibungen, sondern der Inhaber hat das Recht, (nicht aber die Pflicht) innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem vorab festgelegten Preis einen Vermögenswert (z.B. Aktie) zu kaufen oder zu
verkaufen.
Ein Optionsschein, der ein Kaufrecht verbrieft, wird als Call und ein Optionsschein,
der ein Verkaufsrecht verbrieft, wird als Put bezeichnet. Des Weiteren wird der
Vermögenswert, auf den sich der Optionsschein bezieht, als Basiswert bezeichnet.
Kauft ein Anleger die Option bevor sie an der Börse gehandelt wird, muss dafür eine Gebühr (
) entrichtet werden. Wird die Option an der Börse gehandelt, bezahlt der Anleger den Kurswert,
der sich aus Angebot und Nachfrage ergibt.
Kauf-Optionsschein (Call):
Bei einem Call erhält der Käufer das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist einen
Basiswert (z.B. Aktien) zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Der Käufer setzt dadurch auf einen steigenden Kurs.
Der Verkäufer dieses Calls verpflichtet sich, den angegebenen Basiswert (z.B. Aktie) zu liefern,
sofern der Käufer von seiner Option Gebrauch macht. Er setzt auf
gleichbleibende oder fallende Kurse.
Beispiel:
Ein Anleger besitzt eine Kauf-Option, die ihn dazu berechtigt, eine Ford-Aktie zum Basiswert von
1.000.- EURO in einem Jahr zu kaufen. Für diese Kauf-Option bezahlte er ein Aufgeld von 50.- EURO.
Nachfolgende Tabelle zeigt nun, wann sich die Ausübung der Option lohnt und wann nicht.
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Aktienfonds und Options-scheine als Geldanlage
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