Organisation von Fondsmanagement für die Anleger von Investmentfonds



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Die Investment-Gesellschaft





Der wichtigste Träger des Investmentgeschäfts ist die Investmentgesellschaft. Neben der Auflegung neuer Fonds (d.h. neue Fonds auf den Markt zu bringen), besteht ihre Hauptaufgabe darin, die eingehenden Gelder der Anleger zu verwalten und diese nach dem Grundsatz der Risikostreuung im wesentlichen in Wertpapieren (z.B. Aktien) und Immobilien anzulegen.

Wobei hier anzumerken ist, dass die Entscheidung, in welche Wertpapiere oder Immobilien die Fondsmittel angelegt werden, dem Fondsmanagement obliegt, welches bei der Investmentgesellschaft beschäftigt ist (vgl. 4.2.2. Das Fondsmanagement S. 108).

Die Investmentgesellschaft muss, bevor sie einen neuen Fonds auf den Markt bringen will, zuerst ein Verkaufsprospekt erstellen, indem u.a. die Vertragsbedingungen zwischen Investmentgesellschaft und Anleger festgelegt werden. Diese müssen, sofern der Fonds in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassen werden soll, beim Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen (BAKred) eingereicht und von diesem genehmigt werden. Unter der Verwaltung eines Fonds ist im wesentlichen die regelmäßige Erstellung des Halbjahres-, sowie des Geschäftsberichtes (auch als Rechen-schaftsbericht bezeichnet) zu verstehen.

Anmerkung: Im Anhang dieses Seminars befindet sich ein Verkaufsprospekt (Anlage 3) und ein Rechenschaftsbericht (Anlage 4), um eine ungefähre Vorstellung vermitteln zu können. Hierbei ist zu beachten, dass je nach Gesellschaft kleinere Unterschiede auftreten können.

Da sich die Investmentgesellschaften in ihrem Aufbau wesentlich unterscheiden können, soll nun aufgezeigt werden, wie eine Investmentgesellschaft grundsätzlich konzipiert sein kann, bevor die in- und ausländischen Investmentgesellschaften näher erläutert werden.



Der generelle Aufbau einer Investmentgesellschaft
Der Aufbau einer Investmentgesellschaft wird vom jeweiligen Land (in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat) geprägt. Gründe hierfür sind zum einen die unterschiedlichen geschichtlichen Entwicklungen, verschiedene Vorschriften bezüglich des Aktien-, Börsen-, Steuer- und Handelsrechts sowie das unterschiedliche Sicherheitsbedürfnis der Anleger.

Investmentgesellschaften werden dabei nach dem sogenannten Vertragstyp und dem Gesellschaftstyp unterschieden.

Vertragstyp:
Bei Investmentgesellschaften die nach dem Vertragstyp konzipiert sind, wird das verwaltete Vermögen (also der Investmentfonds) als Sondervermögen vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt verwahrt. Vom Aufbau sind diese Gesellschaften Treuhandkonstruktionen, deren Aufgabe darin besteht, Vermögenswerte zu verwalten. Es werden dabei zwischen der Investment-gesellschaft und den Anlegern Verträge abgeschlossen. Die Investmentgesellschaft wird zum Treuhänder und die Investoren sind die Treugeber. Als Rechtsform können diese Gesellschaften als Einzelunternehmen, als juristische Person, oder auch als Personen-handelsgesellschaft auftreten. Die Anleger sind entsprechend ihrer gekauften Anteile am Fondsvermögen beteiligt.
Gesellschaften die nach dem Vertragstyp gestaltet sind, können, da das Vermögen des Fonds vom Betriebsvermögen der Gesellschaft getrennt ist, mehrere Fonds gleichzeitig ins Leben rufen.

Gesellschaftstyp:
Gegenüber dem Vertragstyp gibt es Investmentgesellschaften, die nach dem sogenannten Gesellschaftstyp aufgebaut sind. Diese Gesellschaften kommen hauptsächlich aus Amerika, den Niederlanden, Luxemburg oder Frankreich. Bei diesem Typ ist das Fondsvermögen nicht vom Betriebsvermögen der Investment-gesellschaft getrennt. Da die meisten dieser Gesellschaften in der Rechtsform der AG vorliegen, werden die Anteilsinhaber zu Aktionären der Investmentgesellschaft und stehen somit in einem gesellschaftsrechtlichen Verhältnis zur Investmentgesellschaft. Daher haben die Anleger, wie bei einer normalen AG, die Möglichkeit, über die Hauptversammlung auf die Geschäftspolitik der Investmentgesellschaft Einfluss zu nehmen.

Ein weiteres Merkmal des Gesellschaftstyps ist, dass das Grundkapital der Investmentgesellschaft i.d.R. variabel ist, da Aktien ständig ausgegeben und wieder zurückgenommen werden. Die Investmentgesellschaft kauft für ihr Vermögen z.B. Wertpapiere. Dabei wird aber der Anleger nicht an den Erträgen und somit auch nicht an den Verlusten der gekauften Wertpapiere beteiligt, sondern am Jahresüberschuss (= Gewinn einer AG). Der Anleger erhält also eine Dividende. Beim Kauf oder Verkauf dieser Aktien bezahlt bzw. erhält der Anleger nicht den anteiligen Marktwert der im Vermögen der Gesellschaft befindlichen Wertpapiere, sondern den Börsenkurs der Aktien. Dieser ergibt sich aufgrund von Angebot und Nachfrage an der Börse.

Sofern eine Investmentgesellschaft nach dem Gesellschaftstyp aufgebaut ist, und somit Fondsvermögen und Gesellschaftsvermögen identisch sind, gilt zu beachten, dass nur ein Fonds aufgelegt werden kann. Es gibt jedoch bestimmte Konstruktionen, die es diesen Gesellschaften erlauben, mehrere Fonds auf den Markt zu bringen (z.B. Julius Bär Multistock SICAV, die das Kapital der Anleger in mehreren Unterfonds anlegen). Nachdem verdeutlicht wurde, wie Investmentgesellschaften grundsätzlich konzipiert sein können, soll anschließend die Situation in Deutschland näher beschrieben werden. Dabei muss unterschieden werden, ob die Gesellschaft ihren Sitz in Deutschland oder im Ausland hat.


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