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Der wichtigste Träger des Investmentgeschäfts ist die Investmentgesellschaft. Neben der Auflegung neuer Fonds
(d.h. neue Fonds auf den Markt zu bringen), besteht ihre Hauptaufgabe darin, die eingehenden Gelder der Anleger
zu verwalten und diese nach dem Grundsatz der Risikostreuung im wesentlichen in Wertpapieren (z.B. Aktien)
und Immobilien anzulegen.
Wobei hier anzumerken ist, dass die Entscheidung, in welche Wertpapiere oder Immobilien die Fondsmittel
angelegt werden, dem Fondsmanagement obliegt, welches bei der Investmentgesellschaft beschäftigt ist
(vgl. 4.2.2. Das Fondsmanagement S. 108).
Die Investmentgesellschaft muss, bevor sie einen neuen Fonds auf den Markt bringen will, zuerst ein
Verkaufsprospekt erstellen, indem u.a. die Vertragsbedingungen zwischen Investmentgesellschaft und
Anleger festgelegt werden. Diese müssen, sofern der Fonds in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb
zugelassen werden soll, beim Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen (BAKred) eingereicht und von diesem
genehmigt werden. Unter der Verwaltung eines Fonds ist im wesentlichen die regelmäßige Erstellung
des Halbjahres-, sowie des Geschäftsberichtes (auch als Rechen-schaftsbericht bezeichnet) zu verstehen.
Anmerkung: Im Anhang dieses Seminars befindet sich ein Verkaufsprospekt (Anlage 3) und ein
Rechenschaftsbericht (Anlage 4), um eine ungefähre Vorstellung vermitteln zu können. Hierbei
ist zu beachten, dass je nach Gesellschaft kleinere Unterschiede auftreten können.
Da sich die Investmentgesellschaften in ihrem Aufbau wesentlich unterscheiden können, soll
nun aufgezeigt werden, wie eine Investmentgesellschaft grundsätzlich konzipiert sein kann,
bevor die in- und ausländischen Investmentgesellschaften näher erläutert werden.
Der generelle Aufbau einer Investmentgesellschaft
Der Aufbau einer Investmentgesellschaft wird vom jeweiligen Land (in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat) geprägt.
Gründe hierfür sind zum einen die unterschiedlichen geschichtlichen Entwicklungen, verschiedene Vorschriften
bezüglich des Aktien-, Börsen-, Steuer- und Handelsrechts sowie das unterschiedliche Sicherheitsbedürfnis der
Anleger.
Investmentgesellschaften werden dabei nach dem sogenannten Vertragstyp und dem
Gesellschaftstyp unterschieden.
Vertragstyp:
Bei Investmentgesellschaften die nach dem Vertragstyp konzipiert sind, wird das verwaltete Vermögen (also der
Investmentfonds) als Sondervermögen vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt verwahrt.
Vom Aufbau sind diese Gesellschaften Treuhandkonstruktionen, deren Aufgabe darin besteht, Vermögenswerte zu
verwalten. Es werden dabei zwischen der Investment-gesellschaft und den Anlegern Verträge abgeschlossen. Die
Investmentgesellschaft wird zum Treuhänder und die Investoren sind die Treugeber. Als Rechtsform können diese
Gesellschaften als Einzelunternehmen, als juristische Person, oder auch als Personen-handelsgesellschaft auftreten.
Die Anleger sind entsprechend ihrer gekauften Anteile am Fondsvermögen beteiligt.
Gesellschaften die nach dem Vertragstyp gestaltet sind, können, da das Vermögen des Fonds vom Betriebsvermögen der
Gesellschaft getrennt ist, mehrere Fonds gleichzeitig ins Leben rufen.
Gesellschaftstyp:
Gegenüber dem Vertragstyp gibt es Investmentgesellschaften, die nach dem sogenannten Gesellschaftstyp aufgebaut sind.
Diese Gesellschaften kommen hauptsächlich aus Amerika, den Niederlanden, Luxemburg oder Frankreich.
Bei diesem Typ ist das Fondsvermögen nicht vom Betriebsvermögen der Investment-gesellschaft getrennt.
Da die meisten dieser Gesellschaften in der Rechtsform der AG vorliegen, werden die Anteilsinhaber zu
Aktionären der Investmentgesellschaft und stehen somit in einem gesellschaftsrechtlichen Verhältnis zur
Investmentgesellschaft. Daher haben die Anleger, wie bei einer normalen AG, die Möglichkeit, über die
Hauptversammlung auf die Geschäftspolitik der Investmentgesellschaft Einfluss zu nehmen.
Ein weiteres Merkmal des Gesellschaftstyps ist, dass das Grundkapital der Investmentgesellschaft i.d.R.
variabel ist, da Aktien ständig ausgegeben und wieder zurückgenommen werden.
Die Investmentgesellschaft kauft für ihr Vermögen z.B. Wertpapiere. Dabei wird aber der Anleger nicht an
den Erträgen und somit auch nicht an den Verlusten der gekauften Wertpapiere beteiligt, sondern am
Jahresüberschuss (= Gewinn einer AG). Der Anleger erhält also eine Dividende.
Beim Kauf oder Verkauf dieser Aktien bezahlt bzw. erhält der Anleger nicht den anteiligen Marktwert der
im Vermögen der Gesellschaft befindlichen Wertpapiere, sondern den Börsenkurs der Aktien. Dieser ergibt
sich aufgrund von Angebot und Nachfrage an der Börse.
Sofern eine Investmentgesellschaft nach dem Gesellschaftstyp aufgebaut ist, und somit Fondsvermögen und
Gesellschaftsvermögen identisch sind, gilt zu beachten, dass nur ein Fonds aufgelegt werden kann. Es gibt
jedoch bestimmte Konstruktionen, die es diesen Gesellschaften erlauben, mehrere Fonds auf den Markt zu bringen
(z.B. Julius Bär Multistock SICAV, die das Kapital der Anleger in mehreren Unterfonds anlegen).
Nachdem verdeutlicht wurde, wie Investmentgesellschaften grundsätzlich konzipiert sein können, soll anschließend
die Situation in Deutschland näher beschrieben werden. Dabei muss unterschieden werden, ob die Gesellschaft ihren
Sitz in Deutschland oder im Ausland hat.
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