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Wechselkursrisiko (Währungsrisiko)





Werden Wertpapiere in einer ausländischen Währung gekauft, besteht ein Währungsrisiko. Dieses besteht allerdings nur, wenn der Anleger die Wertpapiere wieder verkauft und den Verkaufspreis wieder in „seine“ Heimatwährung umtauscht. Belässt er den Betrag in der jeweiligen Fremdwährung, muss er „nur“ die Inflationsrate des jeweiligen Landes berücksichtigen in dessen Währung er angelegt hat.

Beispiel:
Ein Anleger möchte für 10.000.- EURO Aktien einer amerikanischen Firma kaufen. Der derzeitige Kurs beträgt 100.- US-$. Der Umtauschkurs liegt bei 1 EURO = 1 US-$. Daher bekommt er für seine 10.000.- EURO, 10.000.- US-$. Für diese kann er 100 Aktien der gewünschten Firma kaufen.

Nach zwei Jahren möchte er seine Aktien wieder verkaufen. Die Aktie notiert immer noch bei 100 US-$. D.h., dass er beim Verkauf seiner Aktien wieder 10.000 US-$ bekommt. Allerdings ist der Umtauschkurs nicht mehr 1:1 sondern 1:0,5. Das bedeutet 1 EURO = 0,5 US-$. Dies wiederum bedeutet, dass der Anleger für seine 10.000.- US-$ nur noch 5.000.- EURO bekommt.



Besonderheit bei Investmentfonds: Bei Investmentfonds muss unterschieden werden in:
Fondswährung
Währung der im Fondsvermögen enthaltenen Wertpapiere
Die Fondswährung ist die Währung in der die Rücknahme- und Ausgabepreise veröffentlicht werden. Dabei handelt es sich lediglich um ein Ausdrucksmittel, welches dazu dient, den Anteilswert zum Ausdruck zu bringen. Daraus ergibt sich, dass hinsichtlich der Fondswährung kein Währungsrisiko besteht.

Beispiel:
Ein deutscher Anleger möchte für 100.- EURO einen Anteil an einem Fonds kaufen der in der Fondswährung US-$ aufgelegt ist. Dieser Fonds investiert sein Fondsvermögen in Wertpapiere die in Schweizer-Franken notieren.

Anmerkung: Es wird von einem vereinfachten Umrechnungsverhältnis ausgegangen und zudem wird unterstellt, dass das Fondsvermögen aus nur einem Anteil besteht und dass während der Laufzeit keine Wertentwicklung im Fondsvermögen stattfindet.

Kaufzeitpunkt:
Am Tag des Kaufs besteht folgendes Umrechnungsverhältnis: 1 US-$ = 1 EURO = 200 sfr

Der Anteilswert beträgt 100.- US-$. Das bedeutet, dass der Anleger für 100.- EURO einen Anteil des Fonds bekommt.

Verkaufszeitpunkt:
Zwei Jahre später möchte der Anleger seine Anteil wieder verkaufen. Das Umrechnungsverhältnis am Tag des Verkaufs lautet: 1 US-$ = 0,5 EURO = 100 sfr. Das bedeutet, dass der US-$ gegenüber dem EURO und dem Schweizer-Franken an Wert verloren hat. Dagegen ist das Umrechnungsverhältnis von EURO zum Schweizer-Franken gleichgeblieben.

Daraus kann folgendes abgeleitet werden:
Trotz des gefallenen US-$ (Fondswährung), hat der deutsche Anleger weder einen Verlust noch einen Gewinn erzielt. Hätte dagegen der Fonds in Wertpapiere investiert die auf US-$ lauten, hätte der Anleger einen Verlust eingefahren.

Beispiel:
Gleiche Voraussetzungen wie oben, nur dass der Fonds, der in der Fondswährung US-$ aufgelegt ist, jetzt auch in Wertpapiere investiert, die auf US-$ lauten.

Kaufzeitpunkt:

Am Tag des Kaufs besteht folgendes Umrechnungsverhältnis: 1 US-$ = 1 EURO
Der Anteilswert beträgt 100.- US-$. D.h., dass unser Anleger für 100.- EURO einen Anteil des Fonds bekommt.

Verkaufszeitpunkt:
Zwei Jahre später möchte der Anleger seinen Anteil wieder verkaufen. Das Umrechnungsverhältnis am Tag des Verkaufs lautet: 1 US-$ = 0,5 EURO. Das bedeutet, dass der US-$ gegenüber dem EURO an Wert verloren hat.

Fazit: Das Währungsrisiko ist bei Investmentfonds nicht mit der Fondswährung verbunden, sondern mit der Währung bzw. den Währungen, der im Fondsvermögen enthaltenen Wertpapiere. Daher ist bei der Auswahl eines Investmentfonds, die Fondswährung von zweitrangiger Bedeutung, vielmehr ist die Währung der Wertpapiere die im Fondsvermögen enthalten sind von Bedeutung. Dies ist aus dem Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Lautet die Fondswährung eines Fonds in EURO und legt dieser zudem sein Fondsvermögen in Wertpapiere an, die in EURO lauten, besteht kein Währungsrisiko.


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