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Die meisten Schuldverschreibungen werden an der Börse gehandelt.
Nicht an der Börse gehandelt werden z.B. Bundesschatzbriefe Typ A und B, sowie Finanzierungs-schätze
des Bundes.
Bevor eine Schuldverschreibung an der Börse eingeführt wird, muss der Emittent die Zulassung zum Börsenhandel
beantragen. Wird das Papier an der Börse gehandelt, besteht für den Inhaber dieses Papiers die Möglichkeit,
es börsentäglich zu verkaufen. Daraus ergibt sich, dass Schuldverschreibungen, die an der Börse gehandelt werden,
über eine hohe Liquidität verfügen.
Dabei ist aber zu beachten, dass das Papier mit dem Kurswert (ergibt sich aus Angebot und Nachfrage an der Börse)
gehandelt wird und nicht mit dem Nennwert. Welches Angebot und welche Nachfrage danach besteht, hängt mit dem
aktuellen Zinsniveau zusammen.
Beispiel:
Ein Anleger kauft eine Schuldverschreibung zum Nennwert von 500.- EURO, welche mit einem Nominalzinssatz von
6% ausgestattet ist. Zwei Jahre später steigt das Zinsniveau auf 7%. Dadurch werden die neu ausgegebenen
Schuldverschreibungen auch mit einem höheren Nominalzinssatz ausgestattet, als das Papier, welches der Anleger
vor zwei Jahren gekauft hat. Möchte der Anleger nun seine Schuldverschreibung verkaufen, wird er keinen Käufer
finden der ihm dafür 500,- EURO zahlt, da dieser neue Schuldverschreibungen für 500,- EURO kaufen könnte, die
mit einem höheren Nominalzinssatz ausgestattet sind. Daher wird der Kurswert des Papiers unter den Nennwert
von 500,- EURO sinken. Es ist aber auch möglich, dass das allgemeine Zinsniveau fällt. In diesem Fall würde
der Kurs der Schuldverschreibung, die der Anleger vor zwei Jahren gekauft hat, steigen.
Beim Handel mit Schuldverschreibungen muss folgendes beachtet werden:
Wird eine Schuldverschreibung gekauft, bevor sie an der Börse eingeführt wird und wird diese bis zum Ende behalten,
wird der Nennwert zurückbezahlt. Natürlich kann sie trotzdem jederzeit über die Börse verkauft werden. Dies
macht aber nur Sinn, wenn der Kurs über den Nennwert gestiegen ist, oder der Anleger verkaufen muss, weil er
dringend Geld benötigt.
Kauft ein Anleger eine Schuldverschreibung über die Börse zu einem Kurs der unter dem Nennwert liegt, kann er
die Schuldverschreibung bis zum Ende der Laufzeit behalten und bekommt den Nennwert ausbezahlt. Der jeweilige
Anleger hat neben den Zinsen, die er vom Schuldner ausbezahlt bekommt, noch einen Gewinn erzielt der sich aus
der Differenz von Nennwert minus Kurswert ergibt. Natürlich kann die Schuldverschreibung auch jederzeit wieder
verkauft werden. Dies ist allerdings nur sinnvoll, wenn zwischenzeitlich der Kurs wieder gestiegen ist, oder
der Anleger verkaufen muss, weil er dringend Geld benötigt.
Wird eine Schuldverschreibung über die Börse zu einem Kurs der über dem Nennwert liegt gekauft, muss der
jeweilige Anleger darauf hoffen, dass der Kurs weiter steigt, da er sonst mit einem Verlust rechnen muss,
weil er am Ende der Laufzeit nur den Nennwert zurück bekommt. Natürlich zwar bekommt er die Zinsen, die
ihm der Schuldner bezahlen muss, aber diese müssen aber den Verlust hinsichtlich der Anschaffung wieder
wett machen. Die Schuldverschreibung kann jederzeit über die Börse verkauft werden. Dies ist allerdings
nur dann sinnvoll, wenn der Kaufkurs überschritten wurde, oder der Anleger verkaufen muss, weil er dringend
Geld benötigt.
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