Investment-Fonds I Hedgefonds I Aktienfonds I Rentenfonds I Impressum/Copyright/Nutzungsbedingungen/Literaturverzeichnis
Das Geheimnis, damit ein Anleger das angelegte Geld nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt,
liegt in der systematischen Staffelung des Geldes.
Um eine sinnvolle Staffelung zu erreichen, wird von folgenden Stufen ausgegangen:
- Liquiditätsstufe 1
- Liquiditätsstufe 2
- Liquiditätsstufe 3
- Liquiditätsstufe 4
- Liquiditätsstufe 5
Liquiditätsstufe 1:
Mögliche Anlageformen: Girokonto
In dieser Stufe sollte sich nur soviel Geld befinden, um die monatlichen Ausgaben bezahlen zu können. Die Höhe dieses Betrages kann aus der Einnahmen-/Ausgabenrechnung entnommen werden.
Liquiditätsstufe 2:
Mögliche Anlageformen: Sparbuch, Festgeldkonto, Tagesgeldkonto,
Geldmarktfonds
In diese Stufe fließt das Geld ein, welches nicht für den monatlichen Zahlungsverkehr in Anspruch genommen wird. Dabei bildet diese Stufe den "Notgroschen". D.h., dass dieses Geld für unvorhersehbare Zahlungen zu Verfügung steht, wie z.B. Autoreparatur, Fernseherreparatur usw. Des Weiteren sollte in dieser Stufe soviel Geld vorhanden sein, dass sich der Anleger seine kurzfristigen Konsumwünsche erfüllen könnte (z.B. Kauf eines neuen Computers). Die Höhe des Betrages der in diese Stufe einfließt ist natürlich von Anleger zu Anleger unterschiedlich, doch dürften 3 bis max. 4 Monatsgehälter ausreichen.
Liquiditätsstufe 3:
Mögliche Anlageformen: Schuldverschreibungen (z.B. Bundesschatzbriefe Typ A und B, Finanzierungsschätze,
Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzan-weisungen), Rentenfonds, offene Immobilien-fonds,
In diese Stufe fließt erst Geld ein, sofern die Stufen 1 und 2 gefüllt sind. Die Höhe dieses Betrages, welche in diese Stufe einfließt sollte max. dem Wert eines Mittelklasse Pkw´s entsprechen (ca. 25.000.- EURO).
Beachte: Bevor in dieser Stufe in Rentenfonds oder offene Immobilienfonds investiert wird sollten mindestens 12.500.- EURO in Schuldverschreibungen (z.B. Bundesschatz-briefe) investiert sein.
Liquiditätsstufe 4:
Mögliche Anlageformen: Aktien, Aktienfonds, Rentenfonds, offene Immobilienfonds, Immobilien,
Schuldverschreibungen, Kapitallebens-versicherungen
In diese Stufe fließt das Geld ein, welches die Stufen 1 bis 3 übersteigt. Hierbei handelt es sich nun um Geld, das der Anleger nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt und das langfristig angelegt werden könnte. Daher eignet sich diese Stufe ganz hervorragend für Fonds. Die Höhe dieses Betrages kann nach belieben des Anlegers gestaltet werden.
Liquiditätsstufe 5:
Mögliche Anlageformen: spekulative Aktien, Aktienfonds und Rentenfonds mit spekulativer Ausrichtung,
Spezialitätenfonds, Optionsscheine (vgl. 3.1.4. S. 63),
Futures
Diese Stufe könnte auch als Spekulationsstufe bezeichnet werden. Da die Anlageformen, die in dieser Stufe enthalten sind zum einen dem Anleger zwar hohe Gewinnpotentiale bieten, zum anderen ist das Risiko einen Verlust oder sogar einen Totalverlust (z.B. bei Optionsscheinen) zu erleiden jedoch sehr hoch. Die Höhe des Betrages, welcher in diese Stufe fließt, sollte 10% des Gesamtwertes der Stufen 1 bis 4 nicht übersteigen.
Wichtig: Sollte aus einer Stufe Geld entnommen werden, muss natürlich das entnommene Geld in die jeweilige Stufe erst wieder einbezahlt werden, bevor wieder in die nächst höhere Stufe investiert wird.
Beachte: Da in den einzelnen Stufen (speziell die Stufen 2 bis 5) mehrere Anlageformen angegeben wurden, ist es zu empfehlen, den Betrag, der den einzelnen Stufen zufließt, durch eine ausgewogene Streuung auf mehrere Anlageformen zu verteilen. Dadurch wird, wie bereits erwähnt (vgl. Vermögensstrukturierung S. 33 unter Exkurs), eine nach-haltige Sicherung des bis dahin aufgebauten Vermögens erreicht.
Beispiel: In der Liquiditätsstufe 4 wurden unter den möglichen Anlageformen auch Aktien- und Rentenfonds aufgeführt. Ein Anleger, dessen Kapital in dieser Stufe z.B. 50.000.- EURO beträgt, könnte 50.000.- EURO aufteilen. Dabei könnte er 25.000.- EURO in Aktienfonds und 25.000.- EURO in Rentenfonds anlegen.
Fazit
Ziel dieses Seminarteils war es, zu verdeutlichen, welche Aspekte ein Anleger berücksichtigen sollte, bevor er sich für eine bestimmte Anlageform entscheidet. Dabei muss er zuerst einmal seine individuellen Anlageziele bestimmen. Anschließend muss er seine persönlichen Einflussgrößen berücksichtigen. Dies erfolgt durch die Bestimmung des individuellen Risikotyps.
Die Definition der Anlageziele und die Bestimmung des Risikotyps entscheiden über die Gewichtung der Anlagekriterien. Ist die Gewichtung abgeschlossen, sollte aus der Vielzahl möglicher Anlageformen, die für den jeweiligen Anleger geeignetste Anlageform übrig bleiben, in welche er investieren könnte.
Zum Schluss dieses Seminarteils wurde weiterhin aufgezeigt, für welche Anlageziele Investmentfonds geeignet sind und wie die einzelnen Anlagekriterien bezüglich Investmentfonds zu beurteilen sind.
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