Investment-Fonds I Hedgefonds I Aktienfonds I Rentenfonds I Impressum/Copyright/Nutzungsbedingungen/Literaturverzeichnis
Die AG ist eine Gesellschaft mit eigener
Rechtspersönlichkeit (juristische Person).
Dabei gilt die AG als Handelsgesellschaft.
Dies gilt auch dann, wenn der Gegenstand der
AG nicht zum Betrieb eines Handelsgewerbes zu
zählen ist. Der Name der Firma muss deshalb
als Zusatz die Bezeichnung „Aktiengesellschaft“
bzw. „AG“ enthalten. Eine AG kann von einer
Person gegründet werden.
Das Grundkapital einer AG muss mindestens 100.000.- DM betragen und der Mindestnennbetrag einer Aktie mind.
5.- DM. Durch die Euro-Umstellung besteht die Möglichkeit, Aktien ohne Nennwert auf den Markt zu bringen
(diese werden auch als
Stückaktien bezeichnet).
Wenn jemand also eine AG alleine gründen will, muss er 100.000.- DM einbezahlen und erhält dafür
20.000 Aktien (sofern sie mit einem Nennwert von 5.- DM pro Stück ausgestattet sind).
Durch die Zerlegung des Grundkapitals in Aktien, wird es der Gesellschaft ermöglicht, große
Kapitalbeträge über den Kapitalmarkt zu beschaffen. Dadurch ist die AG eine sehr beliebte Rechtsform
für Großunternehmen geworden, die einen großen Kapitalbedarf haben.
Im Konkursfall der AG haftet die AG nur mit dem Vermögen der Gesellschaft, d.h., dass die Aktionäre
nur mit ihrer Einlage haften und nicht mit ihrem Privatvermögen, wie dies z.B. bei einer
Einzelunternehmung der Fall ist.
Die Geschäftsführung der AG ist auf drei Organe verteilt:
Vorstand
Aufsichtsrat
Hauptversammlung
Vorstand:
Der Vorstand setzt sich aus einer oder mehreren Personen zusammen. Er wird vom
Aufsichtsrat auf 5 Jahre bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, die AG in eigener Verantwortung zu führen.
Aufsichtsrat:
Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung auf 4 Jahre gewählt und besteht aus 3 bis 21 Personen (ist abhängig von der Größe der AG). Die Aufgaben des Aufsichtsrates bestehen darin, den Vorstand zu bestellen, zu überwachen und ggf. zu entlassen. Zusätzlich prüft er, in Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsprüfer, den Jahresabschluss und berichtet der Hauptversammlung über das Ergebnis der Prüfung.
Hauptversammlung:
Dabei handelt es sich um die Versammlung der Aktionäre, die im allgemeinen einmal im Jahr zusammentreten. Dabei hat sie folgende wesentliche Aufgaben:
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder und deren Abberufung (sofern notwendig)
Abstimmung über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes
Abstimmung über die Verwendung des Jahresüberschusses (Gewinn)
Abstimmung über eine Satzungsänderung (z.B. Erhöhung des Grundkapitals,
Auflösung der Gesellschaft)
nächste Seite: Aktien - Mittbeteiligungn an der Börse
Sollten Sie interesse haben diese Arbeit vollständig zu erwerben so setzen Sie sich bitte mit dem Autor Karsten Fahner in Verbindung: kfahner @ t-online.de
Aktien und Aktienfonds
Design und der Quelltext dieser Seite: copyright© by ranking-abc.de
Tips: