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Kapitel: betriebliche Altersversorgung


3.2 Quantitative Verbreitung der BetrAV

Die betriebliche Altersversorgung als 2. Säule des deutschen Rentensystems ist seit der Rentenreform im Jahr 2001 deutlich gestärkt worden. Ziel war es, noch mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zugang zu dieser interessanten Variante der Vorsorge zu verschaffen. Um das zu erreichen, wurden attraktive arbeitsrechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen geschaffen. Die Gründe für dieses Handeln sind vielfältig, doch basieren sie alle auf der Erkenntnis, dass die weitere Verbreitung der BetrAV in den Unternehmen seit Jahren ins Stocken geraten ist.

Deutlich wurde dies bei einer Befragung des Münchener Ifo-Instituts im Sommer 1999. Es wurde untersucht, wie stark die BetrAV in den Betrieben verankert ist und wie die Entwicklung in den letzten 20 Jahren verlief. Dabei wurde nach Industrie und Handel differenziert. Das Institut kam zu dem Ergebnis, dass die Verbreitung in den alten Bundesländern nach wie vor stagniert.

Noch gravierender ist jedoch die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung unter den Arbeitnehmern. Hier ist seit Mitte der 80er Jahre ein kontinuierlicher Abwärtstrend zu erkennen. Waren 1984 noch 72 Prozent der Beschäftigten im industriellen Sektor in betriebliche Versorgungswerke eingebunden, so lag dieser Wert 1999 gerade mal bei 64 Prozent. Im Handelsbereich war eine Stagnation zu erkennen.

Die rückläufige Tendenz wird von den Unternehmen mit der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung begründet. Betriebliche Altersversorgung war aus Unternehmenssicht meist eine freiwillige Leistung, die bei finanziellen Engpässen ganz weit oben auf der Kürzungsliste stand. Hier ließ sich relativ einfach Geld sparen, was in wirtschaftlich schwierigen Zeiten immer willkommen ist. Interessant ist auch folgendes:
Bei großen Betrieben und Konzernen ist ein Versorgungswerk schon nahezu selbstverständlich. Je kleiner ein Unternehmen jedoch ist, je unwahrscheinlicher ist es, dass Durchführungswege zur Altersversorgung angeboten werden.

Es gibt verschiedene Ursachen dafür, dass die Unternehmensgröße einen so entscheidenden Einfluss hat. Hauptgrund ist sicherlich der Kostenaspekt. Ein Großunternehmen tut sich natürlich viel leichter, die Durchführungswege effizient darzustellen und die Verwaltungskosten pro Mitarbeiter in Grenzen zu halten. Oft herrscht in kleineren Unternehmen aber ganz einfach Unsicherheit und Unwissenheit, da die Thematik „Betriebliche Altersversorgung“ sehr schwierig ist und für den verantwortlichen Unternehmer mit enormen finanziellen Risiken für den Betrieb verbunden sein kann. Deshalb ist es kaum verwunderlich, dass so manche Firma andere und einfacher zu handhabende Wege gesucht hat, um dem Beschäftigten mit betrieblichen Sozialleistungen Anreize zu bieten.

Da sich die Probleme in der gesetzlichen Rentenversicherung aber dramatisch verschärfen, kam der Gesetzgeber nicht umhin, die 2.Säule der Alterssicherung deutlich zu stärken. Ziel war es, jedem Arbeitnehmer die interessante Alternative der BetrAV zu öffnen. Seit 1.1.2002 hat nun jeder Beschäftigte das Recht dazu. Durch die Verbesserung der arbeits- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen wurde ein entscheidender Schritt dazu getan, die BetrAV weiter zu verbreiten. Experten erwarten, dass sich bereits in wenigen Jahren bis zu 90 Prozent der Arbeitnehmer auf Leistungszusagen aus der BetrAV berufen könnten (18).

(18): Sasdrich, W., Wirth, C., Betriebliche Altersversorgung gestärkt; aus: die Neuregelung des Betriebsrentenrechts durch das Altersvermögensgesetz, S.7, Arbeitsgemeinschaft für BetrAV, 2002.


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