Inhaltsverzeichnis I private Altersvorsorge I Impressum/Copyright/Nutzungsbedingungen/Rechtshinweise

Kapitel: Betriebswirtschaftliche Auswirkungen der Durchführungswege


5.2.5 Rückgedeckte Pensionszusage

Um das Risiko der Pensionszusage abzusichern, besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Rückdeckungsversicherung. Es handelt sich dabei um eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt. Den Umfang der abgesicherten Risiken kann der Betrieb mit der Versicherungsgesellschaft vereinbaren. Der Arbeitgeber bleibt aber Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter. Bei Eintritt des Versorgungsfalles stehen ihm alle Leistungen zu. Der Arbeitnehmer hat keinerlei Rechte aus dieser Versicherung (63). Steuerlich ist der Versicherungsbeitrag ein Aufwand. Da die Police für das Unternehmen aber ein Vermögenswert darstellt, muss dieser in der Bilanz mit dem Versicherungswert (R 41, Abs.26 EStR) aktiviert werden. Dieser erhöht sich jährlich und reduziert dadurch den betrieblichen Liquiditätseffekt der Pensionszusage. Das Unternehmen muss somit Steuern bezahlen, ohne liquide Mittel erwirtschaftet zu haben.


(63):Buttler, Andreas, Einführung in die betriebliche Altersversorgung, S.112, Karlsruhe, 2001.


weiter zur nächsten Seite: 5.2.6 Besteuerung beim Arbeitnehmer
zum Inhaltsverzeichnis: betriebliche Altersvorsorge


"copyright by Ulrich Thaidigsmann, Stuttgart"




Design und der Quelltext dieser Seite: copyright© by ranking-abc.de




Privatrente jetzt ausrechnen: private Rente - Berechnung



Tips:

Betriebliche Altersvorsorge
Hier kostenlos verschiedene Betriebliche Altersvorsorgen vergleichen und Beiträge sparen!








Private Altersvorsorge
An privater Vorsorge führt kein Weg mehr vorbei! Sichern Sie sich Ihr Einkommen im Alter und sehen Sie der Rentenentwicklung gelassen entgegen. Damit Sie Ihre Rentenjahre genießen können.
Beratung zur privaten Altersvorsorge