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Kapitel: Das deutsche Alterssicherungssystem


2.2 Die Krise des derzeitigen Rentensystems

Jahrzehntelang galt das deutsche System der gesetzlichen Rentenversicherung international als Vorbild. Erste Warnhinweise über bevorstehende Risiken wurden schlichtweg ignoriert. Zu gut lief der deutsche Wirtschaftsmotor und die Beiträge zur GRV flossen stetig und reichlich.



Hatte sich der Wind in den letzten Jahren gedreht, bläst er den Politikern nun direkt ins Gesicht. Die Rentenkassen sind leer und Besserung scheint nicht in Sicht. Im Gegenteil.
Das Vorzeigeobjekt "Deutsches Rentensystem" steht kurz vor dem Zusammenbruch und die Gründe liegen auf der Hand. Zentrales Problem ist die demographische Entwicklung. Nach Berechnungen der Vereinten Nationen werden in Deutschland in 50 Jahren statt der bisher knapp 82 Millionen nur noch 65 bis 70 Millionen Menschen leben (3).

Diese Tendenz ist bereits heute zu erkennen. Grund sind die geburtenschwachen Jahrgänge. Zusätzlich steigt durch medizinische Fortschritte die Lebenserwartung der Menschen. Es gibt somit immer mehr Rentner. Dadurch entsteht ein krasses Missverhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern.

Studien wie z.B. vom Verband deutscher Rentenversicherungsträger sprechen gar von einem zu erwartenden Verhältnis von 1:1 zwischen Zahlenden und Rentenempfängern. Diese Last kann von der jüngeren Generation unmöglich geschultert werden. Zur Sicherung des Systems müssten die Lohnnebenkosten noch stärker angehoben werden, als dies im Moment schon diskutiert wird. Doch damit wäre der Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb nicht mehr wettbewerbsfähig.

Große Probleme bereitet auch die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit. Jeder Arbeitslose ist Sozialleistungsempfänger, fehlt aber gleichzeitig als Einzahler für die verschiedenen sozialen "Töpfe" wie Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Er ist somit eine doppelte Belastung für das System. Ziel der Wirtschaftspolitik muss es deshalb sein, den Arbeitsmarkt soweit zu flexibilisieren, dass Neueinstellungen für Unternehmen wieder attraktiv werden. Die Lockerung des Kündigungsschutzes ist nur ein Beispiel dafür. Die Menschen könnten so wieder schneller eine Anstellung finden und stünden als Beitragszahler zur Verfügung.

Die derzeitige wirtschaftliche Lage mit einhergehender Massenarbeitslosigkeit verschärft zwar die Lage der gesetzlichen Rentenversicherung, hat sie aber nicht verursacht. Neben der Arbeitslosenproblematik sind besonders versicherungsfremde Leistungen ein Ausgabentreiber. Durch Kriegsfolgelasten, Frühverrentung wegen Arbeitslosigkeit sowie Anrechnungszeiten für Studium und Ausbildung fließen Gelder ab, denen niemals Einzahlungen gegenüberstanden. Ein weiteres Beispiel sind Anspruchsrechte von Übersiedlern nach Deutschland.

Generell tragen längere Ausbildungszeiten und ein früherer durchschnittlicher Rentenbeginn durch flexible Altersgrenzen ein Übriges zu den Einnahmeverlusten in den Rentenkassen bei. Den leeren Kassen der GRV muss schnell wieder Liquidität zugeführt werden, um eine mögliche Zahlungsunfähigkeit zu verhindern. Folgende beispielhafte Lösungsansätze kommen in Betracht:

a) Beitragserhöhungen
Im Zweifelsfall waren Beitragserhöhungen für die Exekutive schon immer ein probates Mittel. So scheint es auch dieses Mal zu kommen. Die Rentenbeiträge werden von 19,1 auf 19,5 Prozent erhöht. Das lindert kurzfristig zwar die Not, ist aber kein dauerhaftes Mittel, um strukturelle Probleme zu lösen. Im Gegenteil: steigende Lohnnebenkosten machen den Faktor Arbeit noch teurer und belasten den Standort Deutschland zusätzlich. Einhergehend mit der Beitragserhöhung soll auch die Beitragsbemessungsgrenze (BMG) von 4500 Euro auf 5100 Euro angehoben werden. Die BMG regelt, von wieviel Lohn maximal Rentenbeiträge abgezogen werden. Durch die Erhöhung soll ebenfalls mehr Geld in die Kassen kommen.

b) Absenkung des Rentenniveaus
Im Rahmen des Rentenreformgesetzes 1999 wurde das Rentenniveau auf Basis der Bruttorente des so genannten "Eckrentners" von 70 auf 67 Prozent des letzten Nettogehaltes gesenkt (5). Voraussetzungen für diese Eckrente sind jedoch eine 45-jährige, lückenlose Beitragszahlung und ein jährliches durchschnittliches Verdienstniveau. In der Realität erreichen aber nur die wenigsten Frauen und Männer diese Voraussetzungen. Deshalb ist die tatsächliche durchschnittliche Rentenhöhe eher im Bereich 60 Prozent des letzten Nettolohnes anzusiedeln (6).

c) Verlängerung der Lebensarbeitszeit
In den Jahren 2000 und 2001 wurde die Grenze zur Erlangung der Regelaltersrente stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Bei Inkaufnahme einer Rentenminderung kann aber weiterhin vorzeitig in Ruhestand gegangen werden. Dieser Abschlag liegt bei 0,3 Prozent der Rentenhöhe pro Monat einer Frühverrentung (7). Eine weitere Anhebung des Rentenalters wird zukünftig sicherlich wieder in die politische Diskussion rücken.

(3): Jagemann, Kristina: Mehr ältere, weniger jüngere Menschen, aus: www.spiegel.de, 2001.
(5): Dommermuth, T.; Mayerhofer, W.: Betriebliche und private Altersversorgung, S.8, Stuttgart, 2000.
(6): dto.
(7): dto.


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