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Kapitel: Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung


4.4 Die Pensionskasse

Die Pensionskasse ist in ihrer Erscheinungsform ähnlich der Unterstützungskasse. Sie ist ebenfalls eine rechtlich selbständige Einrichtung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung. Wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist jedoch, dass sie einen Rechtsanspruch auf die Leistungen gewährt und somit ein Versicherungsgeschäft betreibt. Daher unterliegen die Pensionskassen nach § 1 Abs. 1 VAG (Versicherungsaussichtsgesetz) der Versicherungsaufsicht (35). Diese gibt strenge Vorschriften bezüglich der Kapitalanlage. Finanziert werden die Beiträge vom Unternehmen und/oder vom Versicherten, dem das Recht auf eigene Zuzahlungen eingeräumt werden kann.

betriebliche Altersvorsorge Vergleich

(35): Bode, Ch., grabner, E., Pensionsfonds und Entgeldumwandlung, S.30, München, 2002


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