Inhaltsverzeichnis I private Altersvorsorge I Impressum/Copyright/Nutzungsbedingungen/Rechtshinweise
4.4 Die Pensionskasse
Die Pensionskasse ist in ihrer Erscheinungsform ähnlich der Unterstützungskasse. Sie ist ebenfalls eine rechtlich
selbständige Einrichtung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung. Wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist jedoch,
dass sie einen Rechtsanspruch auf die Leistungen gewährt und somit ein Versicherungsgeschäft betreibt. Daher
unterliegen die Pensionskassen nach § 1 Abs. 1 VAG (Versicherungsaussichtsgesetz) der Versicherungsaufsicht (35).
Diese gibt strenge Vorschriften bezüglich der Kapitalanlage.
Finanziert werden die Beiträge vom Unternehmen und/oder vom Versicherten, dem das Recht auf eigene Zuzahlungen
eingeräumt werden kann.
(35): Bode, Ch., grabner, E., Pensionsfonds und Entgeldumwandlung, S.30, München, 2002
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