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3.4.3 Pensionsfonds als neuer Durchführungsweg
Seit 1.1.2002 ist der Pensionsfonds auch in Deutschland zugelassen und stellt damit einen weiteren,
fünften Durchführungsweg dar. Vorbild ist hier das angelsächsische Gebiet, wo der Pensionsfonds weit
verbreitet ist (25). Grundsätzlich ist ein Pensionsfonds flexibler bei der Anlage der zugeflossenen Gelder und
kann damit die Chancen des Kapitalmarktes besser nutzen. Mit der Zulassung wurde den Forderungen nach einem
variablen und modernen Instrument der betrieblichen Altersversorgung nachgegeben.
Eine genauere Analyse des Pensionsfonds findet sich im weiteren Verlauf der Arbeit (siehe unter anderem Kapitel 4.5).
(25): Hüsken, Claudia, Die betriebliche Altersvorsorge gewinnt an Bedeutung, aus: www.ibk.de
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