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Kapitel: Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung


4.5 Der Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist das jüngste Mitglied unter den Durchführungswegen. Seit 1.1.2002 kann dieser Durchführungsweg gewählt werden. Es handelt sich hier ebenfalls um eine rechtlich selbständige Einrichtung, die nur in Form einer AG oder eines so genannten „Pensionsfondsvereins auf Gegenseitigkeit“ aufgelegt werden kann und die analog der Pensionskasse der Versicherungsaufsicht des VAG unterliegt. § 112 Abs.1 VAG regelt die grundlegende Ausgestaltung eines Pensionsfonds. Es besagt, dass der Pensionsfonds eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung ist, die im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens Altersversorgungsleistungen ausschließlich für Arbeitnehmer erbringt. Die Zusage kann „beitragsbezogen mit Mindestleistung“ oder „leistungsbezogen“ sein und muss in jedem Fall eine lebenslange Altersrente erbringen. Die begünstigten Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen gegenüber dem Pensionsfonds (36).

Befreit ist der Fonds jedoch von denselben versicherungsförmigen Verpflichtungen, die ein Lebensversicherungsunternehmen zu erfüllen hat. Der Gesetzgeber hat ihm hierfür größere Freiheiten eingeräumt, die sich in einer flexibleren Finanzierung sowie Gestaltung der Pensionspläne widerspiegeln. §§ 114 ff VAG regelt Details zur Kapitalausstattung, Vermögenslage und zur Deckungsrückstellung.

Durch die flexibleren Möglichkeiten zur Kapitalausstattung sollen die Pensionsfonds höhere Renditen erwirtschaften und dabei die eingegangenen Verpflichtungen jederzeit einhalten können. Wichtig wird der Pensionsfonds zukünftig als Durchführungsweg in Form einer Beitragszusage mit Mindestleistung (37).

Der Arbeitgeber haftet nur, wenn die zugesagten Beiträge (abzüglich Kosten für biometrische Risiken) nicht aufgebracht werden können.

Der Pensionsfonds grenzt sich von der Pensionskasse hauptsächlich dadurch ab, dass ersterer nicht in gleichem Umfang versicherungsförmige Garantien (festes Beitrags-Leistungs-Verhältnis) erteilen darf (38).

Aktienfonds und immobilienfonds Altersvorsorge

(36): Meier, K.; Bätzel, Dr. M., Pensionsfonds - ein neuer attraktiver Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge , PERSONAL, Sonderausgabe 2002, S.23
(37): Bode, Ch., Grabner, E., Pensionsfonds und Entgeldumwandlung, S.126, München, 2002
(38): Schwind, Joachim, Die Deckungsmittel der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland, aus: www.aba-online.de

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