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5.2.2 Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung
Beitragsphase:
Neben den bilanziellen Veränderungen durch die Pensionszusage ergeben sich natürlich auch
direkte Auswirkungen auf die betriebliche Gewinn- und Verlustrechnung (G+V).
Auf der Aufwandsseite mindern die Zuführungen zu den Rückstellungen den Betriebsgewinn und
dadurch die fällige Steuerlast. Grundsätzlich ist diese Zuführung immer als Betriebsausgabe steuerlich
abzugsfähig, es gibt hierfür keine Höchstbegrenzung. Die Beiträge an den Pensionssicherungsverein sind ebenfalls
als Betriebsausgabe anrechenbar.
In der Praxis wird aus Gründen der Klarheit die Zuführung zur Pensionsrückstellung häufig in zwei Bestandteile
gesplittet. Die rechnungsmäßige Verzinsung der Rückstellung wird als Zinsaufwand, der Rest als Personalaufwand
verbucht (59).
Leistungsphase:
In Zeiten der betrieblichen Pensionsleistung werden die
Versorgungszahlungen als Aufwand verbucht. Dieser Aufwand kann sowohl die
laufende Rentenzahlung als auch eine Einmalabfindung sein.
In der Praxis wird häufig die Pensionszusage über ein
Rückdeckungsversicherung abgedeckt, um die Kosten und damit das Risiko kalkulierbarer zu machen. Fällige Versicherungsprämien hierfür sind steuerlich ebenfalls als Aufwand zu werten.
Die Auflösung oder Herabsetzung der Pensionsrückstellung muss dagegen als Ertrag eingebucht werden.
Nachstehend die Auswirkungen im Überblick .
| Beitragsphase | Leistungsphase | |
| Aufwand | - Zuführung zu den Rückstellungen - Beiträge an PSVaG - Ggf. Versicherungsprämien für Rückdeckungsversicherung | - Versorgungszahlungen - Beiträge an PSVaG |
| Ertrag | - Auflösung der Rückstellung |
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