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3.1 Begriffsdefinition und rechtliche Grundlage
Der Begriff der betrieblichen Altersversorgung umfasst nach § 1 BetrAVG alle Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur
- Altersversorgung
- Invaliditätsversorgung oder
- Hinterbliebenenversorgung
freiwillig zusagt. Dabei ist es unerheblich, ob die Durchführung unmittelbar durch den
Arbeitgeber erfolgt oder ob ein externer Versorgungsträger eingeschaltet wird.
Unter „biometrischen Risiken“ versteht man die Altersrisiken Langlebigkeit, Invalidität und Tod.
Im Gegensatz zur Altersvorsorge, die einen reinen Sparvorgang beschreibt, muss die betriebliche
Altersversorgung mindestens eines dieser drei Risiken abdecken. Falls die BetrAV staatlich gefördert sein soll,
bedarf es auf alle Fälle der Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Dies kann z. Bsp. durch eine lebenslange
Rente erfolgen(12).
Juristische Grundlage bildet somit das „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“
(BetrAVG), in der Praxis auch Betriebsrentengesetz genannt. Es regelt neben der Begriffsdefinition die
wesentlichen arbeitsrechtlichen Vorschriften (13):
- den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung für den Arbeitnehmer
- die Unverfallbarkeit der Ansprüche im Falle des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Unternehmen
- den Insolvenzschutz für den Arbeitnehmer
- die laufende Rentenanpassung an die Lebenshaltungskosten
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber frei entscheiden, ob er eine von ihm finanzierte
betriebliche Altersversorgung einrichten möchte. Ausnahmen bilden nur tarifvertragliche Regelungen.
Hat sich der Arbeitgeber aber für eine BetrAV entschieden, bindet er sich damit an das BetrAVG, das
ihm gewisse Mindestnormen auferlegt(14). Von der Einrichtungsfreiheit unberührt bleibt das neu erteilte
Arbeitnehmerrecht auf Entgeltumwandlung.
(12): Kerschbaumer, J., Perreng M., Die neue betriebliche Altersversorgung, S. 17, Frankfurt am Main, 2002
(13): Dommermuth, T., Hauer, M., Altersvorsorge nach der Rentenreform, S. 70, Freiburg, 2002
(14): Buttler, Andreas, Einführung in die betriebliche Altersversorgung e.V., Internet: www.aba-online.de
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