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2.3 Der Wandel der Altersvorsorge
Die wachsende Problematik der gesetzlichen Rentenversicherung war schon länger bekannt,
ist aber viel zu spät wirklich intensiv angegangen worden. Nach der Bundestagswahl 2002 kommt
die Wahrheit nun scheibchenweise ans Licht. Und es scheint, dass die Situation noch gravierender
ist, als man vermuten konnte. Damit wird klar, wie wichtig eine grundlegende Reform der Sozialsysteme
im Ganzen, aber auch der Altersvorsorge im Speziellen ist. Den Bürgern wird nach und nach bewusst,
wie wenig sie von der GRV zu erwarten haben und wie wichtig eigene Vorsorge werden wird.
Norbert Blüms Standardsatz „Die Rente ist sicher“ hat deshalb ausgedient. Es bleibt zu hoffen,
dass es nur noch wenige Menschen sein werden, die im Alter ein „böses Erwachen“ erleben(8).
Die zweite und dritte Säule, betriebliche und private Altersversorgung, werden in Zukunft eine
viel wichtigere Stellung im persönlichen Finanzplan einnehmen müssen. Es wird deutlich, wie sehr unser Sicherungssystem
noch auf der gesetzlichen Rente basiert und welchen weiten Reformweg die Deutschen noch vor sich haben.
1999 bestanden die Bezüge des durchschnittlichen deutschen Rentners zu 85 Prozent aus Zahlungen der GRV,
während in der Schweiz beispielsweise nur 42 Prozent der Gelder vom Staat kamen. Dementsprechend düster
sieht es bei den anderen beiden möglichen „Quellen“ aus.
Die private Altersversorgung ist mit 10 Prozent
zwar noch auf dem Niveau Großbritanniens und der Niederlande, die betrieblichen Ansprüche führen jedoch mit
nur 5 Prozent Anteil an den Renteneinnahmen ein Schattendasein. Hier liegen die Quoten bei den Vergleichsstaaten
zwischen 25 und 40 Prozent.
Das Schweizer Modell als Vorbild?
Immer wieder wird im Rahmen von Reformdebatten das Schweizer Modell als beispielhaft hervorgehoben.
Dort ist das 3-Säulen-Modell viel ausgewogener als in Deutschland.
Zunächst zahlen alle Bürger in ein Umlageverfahren ein, also auch Selbständige und Beamte.
Arbeitgeber wie Arbeitnehmer übernehmen jeweils einen fünfprozentigen Beitragsanteil auf die Lohnsumme,
eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es nicht.
Aus dieser ersten Säule können die Schweizer aber nur eine
Art Grundsicherung erwarten, die zwischen mindestens 1000 Franken und höchstens 2000 Franken liegt.
Hier wird eindeutig eine Umverteilung von „oben nach unten“ vorgenommen.
Da diese Rente in der Schweiz aber kaum zum Überleben reicht, wird jeder Arbeitnehmer verpflichtet,
in betriebliche Fonds zur Alterssicherung einzuzahlen, die über die Gehaltsabrechnung direkt vom Arbeitgeber
bedient werden. Nur die private Vorsorge ist freiwillig, sie wird durch steuerliche Erleichterungen attraktiv
gemacht (10).
Ausblick
So gut Deutschland in der Vergangenheit mit dem Umlagesystem gefahren ist,
so groß sind nun die Schwierigkeiten, es an neue Begebenheiten anzupassen und gleichzeitig
die privaten und betrieblichen Versorgungswege auszubauen.
Mit Recht beschweren sich berufstätige Menschen, dass sie ihre monatlichen Beiträge zur staatlichen
Rente bezahlen müssen, gleichzeitig aber noch weitere Vorsorge treffen sollen, da die eigene Rente
keineswegs mehr sicher ist. Eine finanzielle Doppelbelastung, die für den Einzelnen oft nur schwer zu meistern ist.
Doch der gerade eingeschlagene Weg ist richtig, auch wenn er viel zu spät kam. Es ist Aufgabe der Politik, der Medien
und der Banken, die Menschen von der Notwendigkeit der eigenen Vorsorge zu überzeugen. Aufgrund des Zinseszinseffektes
ist jedes einzelne Jahr an Beitragszahlungen wichtig für die Höhe der zu erwartenden Rendite. Sparen für das Alter
kann gar nicht früh genug begonnen werden.
Die ersten Schritte wurden mit der „Riester-Rente“ gemacht. Private und betriebliche Vorsorge wird nun staatlich
gefördert, um mehr Anreize zur Unterzeichnung eines Vertrages zu schaffen. Jedoch sind die Gesetze und Bestimmungen
für den Laien sehr schwierig nachzuvollziehen. Deshalb sind die erwarteten Zahlen an Neuverträgen zur Altersvorsorge
bisher nicht annähernd eingetreten. Hier bedarf es einer weiteren Vereinfachung, um die Produkte noch besser
vermarkten zu können.
Doch alles in allem stehen wir am Anfang einer Entwicklung,
die nicht aufzuhalten sein wird. Es wird definitiv eine Versorgungslücke geben,
die der Generationenvertrag nicht mehr erfüllen kann (11). „Mehr private Eigenverantwortung, weniger staatliche Rente“,
so könnte die Kurzformel lauten. Die Banken und Versicherungen nehmen den Wettbewerb um die Kunden dankend an.
(10): "Die Schweiz ist im Vorteil", 19.11.02, Handelsblatt
(11): Kley.M, betriebliche Altersversorgung - Reformbedarf aus Sicht der Unternehmen, Jubiläumsschrift "25 Jahre PSVaG,
aus www.psvag.de
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