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Kapitel: Das deutsche Alterssicherungs-system


2.1 Das Drei-Säulen-Prinzip

Das Modell der Alterssicherung in Deutschland lässt sich grundsätzlich in drei Quellen unterteilen. In der Praxis spricht man dabei auch vom "Drei-Säulen-Prinzip" (1). Zentrales Element des Systems ist von jeher die Gesetzliche Rentenversicherung.

Diese für den Arbeitnehmer und abhängig Beschäftigten verpflichtende Einrichtung hat sich im Laufe der Jahrzehnte zu einer Art Grundversorgung für die Bürger entwickelt. Sie macht derzeit ungefähr 75 Prozent der gesamten Altersvorsorgeleistungen aus den drei Säulen aus. Ursprünglich war sie jedoch nur als Sicherung des Existenzminimums im Alter gedacht (2). Finanziert wird die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) im Umlageverfahren.

Dieses besagt, dass die Einnahmen durch die heutigen Beitragszahler sofort wieder an die derzeitigen Rentenempfänger ausgeschüttet werden. Es werden also nur wenige Gelder am Kapitalmarkt angelegt. Anders verhält sich dies bei der zweiten und dritten Säule, der betrieblichen bzw. privaten Altersversorgung. Diese für den Einzelnen freiwilligen Einrichtungen arbeiten nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Die eingehenden Zahlungen werden nicht direkt als Renten wieder ausbezahlt, sondern zunächst verzinslich in einem Kapitalstock angelegt. Der Beitragszahler erhält Ansprüche auf die von ihm aufgebrachten Gelder und deren Erträge am Kapitalmarkt.


(1): Darstellung: AXA-Versicherung, www.axa.de
(2): Dommermuth, T.; Mayerhofer, W.: Betriebliche und private Altersversorgung, S.4, Stuttgart, 2000.


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